geschäftliche Bezeichnungen
- geschäftliche Bezeichnungen
geschäftliche Bezeichnungen,
Unternehmenskennzeichen und Werktitel, die gemäß §§ 1 Nummern 2, 5 und 15 Markengesetz vom 25. 10. 1994 rechtlichen Schutz genießen. Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen
Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnung von Druckschriften, Film-, Ton-, Bühnen- oder sonstigen vergleichbaren Werken. Der Erwerb des Schutzes gewährt dem
Inhaber im geschäftlichen Verkehr das ausschließliche Recht, das Kennzeichen zu benutzen und anderen den Gebrauch gleicher oder ähnlicher und verwechslungsfähiger Zeichen zu verbieten. Der Inhaber kann Unterlassungsansprüche geltend machen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Benutzung durch andere Schadenersatz
verlangen. Vor dem In-Kraft-Treten des Markengesetzes war der Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen in § 16 Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb und in § 24 Warenzeichengesetz geregelt.
Universal-Lexikon.
2012.
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geschäftliche Bezeichnungen — 1. Begriff: Sammelbegriff, unter dem die zu den ⇡ gewerblichen Schutzrechten zählenden Kennzeichnungsrechte, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet werden (Unternehmenskennzeichen), sowie ⇡… … Lexikon der Economics
Handelsname — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen … Lexikon der Economics
Unternehmenskennzeichen — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen … Lexikon der Economics
Gestattung — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen: Während für ⇡ Marken und Markenanmeldungen die Möglichkeit der Vergabe von ⇡ Lizenzen vorgesehen ist (§§ 30 f. MarkenG), ist bei Erlass des Markengesetzes von einer entsprechenden Regelung für ⇡ geschäftliche… … Lexikon der Economics
Werktitel — ⇡ geschäftliche Bezeichnung einer Druckschrift, eines Film , Ton , Bühnen oder sonstigen Werks. Liegen die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung vor, genießt der W. den Schutz des ⇡ Urheberrechts. I.d.R. dient der W. aber nur der … Lexikon der Economics
Geschäftsabzeichen — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen in der Form von Unternehmenskennzeichen, denen die Namensfunktion fehlt und die erst mit der Erlangung von ⇡ Verkehrsgeltung schutzfähig werden (§ 5 II 2 MarkenG). Hierzu zählen visuell wirkende Kennzeichen wie… … Lexikon der Economics
Geschäftsbezeichnung — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen, ⇡ besondere Geschäftsbezeichnung, ⇡ Geschäftsabzeichen … Lexikon der Economics
Verwechslungsgefahr — ⇡ geschäftliche Bezeichnungen, ⇡ Marke … Lexikon der Economics
Marke — I. Marketing:1. Begriff: Ein Objekt (Produkt, Dienstleistung, Institution, etc.) mit zusätzlich hinzugefügten Eigenschaften (z.B. in Form von spezieller Kommunikation, Services, technischen Innovationen, etc.), die dafür sorgen, dass sich dieses… … Lexikon der Economics
Exklusionsrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia